Bleaching
Ein neues Leben mit strahlendem Lächeln
Das Wichtigste auf einen Blick
Trinken Sie häufiger Rotwein oder gehört der Kaffee bzw. Tee für Sie morgens zum Frühstück dazu? Dann haben sich wahrscheinlich schon kleinste Partikel der Genussmittel in Ihren Zahnschmelz eingelagert. Mit der Zeit werden es mehr – und die Farbe Ihrer Zähne verwandelt sich langsam aber sicher in ein trübes Grau.
Mit einem Zahn-Bleaching entfernen wir diese lästigen Dunkelmacher und geben Ihren Zähnen ein strahlendes Weiß zurück.
Mit einem Zahnbleaching
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Zu den Bleaching-Kosten bei Ihrem Zahnarzt? Oder zum Home-Bleaching? Wir helfen Ihnen gerne weiter
Zähne bleichen
Nur mit den Profis aus der Zahnarztpraxis
Jeder Mensch hat eine individuelle Zahnfarbe. Bei dem einen ist sie von Natur aus etwas heller, beim anderen etwas dunkler. Das Ziel einer Zahnaufhellung beim Zahnarzt ist es, die Zähne so aufzuhellen, dass sie wieder natürlich schön aussehen. Wenn Sie ein Lächeln wie ein Hollywoodstar haben möchten – kein Problem. Wichtig ist uns aber vor allem, dass Ihre Zähne nicht nur weiß, sondern auch gesund sind.
Denn nicht nur Rotwein und Kaffee verfärben die Zähne. Dahinter können auch Erkrankungen stecken, die wir unbedingt behandeln sollten. Deshalb gehört das Zahnbleaching in die Hände von Profis.
Wie lange hält das Bleaching-Ergebnis an?
Wie lange Ihre Zähne nach dem Bleaching die neue Helligkeit behalten, hängt von vielen Faktoren ab. Ihre Zähnen bleiben meist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren deutlich heller als davor. Bei wenigen färbenden Einflüssen auch mehr als zwei Jahre. Falls Ihre Zähne mit der Zeit nachdunkeln, bleachen wir gern wieder nach.
Was passiert beim professionellen Zahnbleaching?
Während des Bleachings dringt Aktivsauerstoff in den Zahnschmelz ein und entfärbt Pigmente von Rotwein, Tee und Nikotin. Wir können den Grad der Aufhellung individuell an Ihre Bedürfnisse und Wünsche anpassen.
Zahnarzt Dr. Sven Kurth: “Beim Dental-Bleaching nutzen wir unter anderem Wasserstoffperoxid zur Aufhellung der Zähne. Als Zahnarzt dürfen wir es bis zu einer Konzentration von 6 Prozent einsetzen, während freiverkäufliche Präparate für den Hausgebrauch nur mit einer Konzentration von unter 0,1 Prozent verwendet werden dürfen.”